NBRV – Ringen in Nordbaden

— KINDERSCHUTZ

Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

— WARUM

Warum dieses Thema wichtig ist

Für uns als Verband ist es wichtig, hier ganz klar eine nach außen deutlich sichtbare Haltung gegen sexualisierte Gewalt im Sport zu zeigen. Wir wollen Kinder schützen und potentielle Täter abschrecken. Jeder Täter muss wissen, dass bei uns im Verband jegliche Art von sexualisierter Gewalt nicht geduldet wird.

Unser Ziel ist es, ein achtsames und respektvolles Miteinander bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in unserem Verband zu fördern. Wir brauchen kein generelles Misstrauen untereinander, sondern ein System der Aufmerksamkeit und Achtsamkeit, um unsere Kinder und auch unsere Trainer und Betreuer zu schützen.

— DEFINITION

Was bedeutet sexualisierte Gewalt?

Der Begriff umfasst als Überbegriff alle sexuellen Übergriffe: Grenzverletzungen mit und ohne körperlichen Kontakt, sexuelle Übergriffe und sexueller Missbrauch. Dazu gehören auch Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten, sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen oder das Zeigen pornographischer Inhalte.

Sexualisierte Gewalt geht häufig auch von Minderjährigen aus – Jugendliche, die anderen pornographische Inhalte zeigen, sie bedrängen oder zu Handlungen zwingen.

Ein solches Verhalten wird nicht geduldet. Es herrscht eine Null-Toleranz-Grenze.

— MASSNAHMEN

Was wir tun

Ehrenkodex

Unser gesamter Verband – Präsidium, Vorstand, Trainer, Betreuer und alle ehrenamtlichen Helfer – hat sich einem Ehrenkodex unterworfen. Dieser beinhaltet einen respektvollen und achtsamen Umgang miteinander und garantiert jedem das Recht auf sexuelle Unversehrtheit während aller Maßnahmen des NBRV.

Schutzbeauftragte

Wir haben Frau Tanja Schmidt zur Schutzbeauftragten benannt. Sie ist ausgebildete Ansprechpartnerin für alle Fragen bei Verdacht auf Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt.

Egal ob Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainer oder Ehrenamtliche – jeder kann sich vertrauensvoll an sie wenden. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.

Trainer

Alle Trainer sind verpflichtet, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Ohne einwandfreies Zeugnis ist keine Tätigkeit im NBRV möglich. Alle Trainer werden im Bereich Prävention geschult.

— SPORTLERINNEN & SPORTLER

Botschaften an unsere Kinder und Jugendlichen

  • Selbstbestimmung: Du hast das Recht selbst zu bestimmen, wer dich wann, wie und wo anfasst – das gilt auch im Training!
  • Vertrau deinen Gefühlen: Du hast das Recht, etwas als unangenehm oder seltsam zu erleben, auch wenn ein Erwachsener sagt, das sei Unsinn.
  • Grenzen: Keiner hat das Recht, dich gegen deinen Willen zu berühren – auch nicht deine Trainer oder Betreuer.
  • Nein sagen: Du darfst auch bei Erwachsenen NEIN sagen. Erwachsene haben kein Recht auf Gewalt.
  • Geheimnisse: Schlechte Geheimnisse machen Angst – darüber darfst und musst du sprechen!
  • Hilfe suchen: Du darfst dir Hilfe suchen, solange bis du sie findest. Wenn du uns um Hilfe bittest, werden wir dir helfen!

— KONZEPT

Unser Schutzkonzept

  • Systematische Untersuchung besonderer Risiken im Verband
  • Klare Regeln: Polizeiliches Führungszeugnis, Ehrenkodex, Aufklärung, Präventionsarbeit
  • Alle Trainingsstätten sind jederzeit einsehbar – keine Eins-zu-eins-Situationen
  • Jeder Mitarbeitende verpflichtet sich dem Ehrenkodex
  • Null-Toleranz-Grenze bei Grenzüberschreitungen
  • Schutzbeauftragte Frau Tanja Schmidt als vertrauliche Ansprechpartnerin
  • Bei Bedarf Hinzuziehung von Fachberatungsstellen

— HANDLUNGSEMPFEHLUNG

Was Sie tun können

  • Bleiben Sie aufmerksam, ohne jedem misstrauisch entgegen zu kommen.
  • Bei einem Verdacht: Bewahren Sie Ruhe. Überhastetes Eingreifen hilft niemandem.
  • Konfrontieren Sie verdächtige Personen nicht mit Ihrem Verdacht.
  • Geben Sie keine Informationen an unbeteiligte Dritte weiter.
  • Dokumentieren Sie alle Beobachtungen und Gespräche.
  • Führen Sie keine eigenen Ermittlungen durch.
  • Informieren Sie den Vorstand des Verbandes. Wir haben auch männliche Ansprechpartner!
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