Warum

Für uns als Verband ist es wichtig, hier ganz klar eine nach außen deutlich sichtbare Haltung gegen sexualisierte Gewalt im Sport zu zeigen. Wir wollen Kinder schützen und potentielle Täter abschrecken. Jeder Täter muss wissen, dass bei uns im Verband jegliche Art von sexualisierter Gewalt nicht geduldet wird.

Unser Ziel ist es, ein achtsames und respektvolles Miteinander bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in unserem Verband zu fördern.
Wir brauchen kein generelles und hysterisches Misstrauen untereinander, sondern ein System der Aufmerksamkeit und Achtsamkeit um unsere Kinder und auch unsere Trainer und Betreuer zu schützen.

Was bedeutet „sexualisierte Gewalt“
Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ wurde als Überbegriff für alle sexuellen Übergriffe gewählt. Jegliche Art von Grenzverletzungen (mit und ohne körperlichen Kontakt), sexuellen Übergriffe und sexueller Missbrauch schließt dieser Begriff ein.

Auch sexualisierte Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten oder sonstige Handlungen mit und ohne direkten körperlichen Kontakt, sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, zeigen pornographischer Filme oder Bilder.

Bemerkungen wie z.B. „in der Hose hast du aber einen knackigen Hintern“ oder unter der Dusche zu bemerken „dass er jetzt endlich auch ein paar Haare am Sack hat“ sind nicht harmlos oder lustig, sondern ganz klare sexualisierte Grenzverletzungen. Dies wird nicht geduldet oder toleriert.

Sexualisierte Gewalt geht häufig auch von minderjährigen Tätern aus. Jugendliche zeigen untereinander oder jüngeren Sportlern  pornographische Filme oder Bilder, bedrängen sie in der Dusche, zwingen sie zu Handlungen, die sie nicht möchten.

Hier muss sofort eingeschritten werden. Ein solches Verhalten wird nicht geduldet und es herrscht in unserem Verband eine Null-Toleranz-Grenze.

Was wir tun

Ehrenkodex
Unser gesamter Verband – dies beinhaltet alle Präsidiumsmitglieder, Vorstand, Trainer und Betreuer, alle ehrenamtlichen Helfer – hat sich einem Ehrenkodex unterworfen. Dieser Ehrenkodex beinhaltet einen respektvollen und achtsamen Umgang miteinander und garantiert jedem Kind, Jugendlichen und Erwachsenen das Recht auf sexuelle Unversehrtheit während der Maßnahmen des Nordbadischen Ringerverbandes.

Den genauen Wortlaut unseres Ehrenkodex finden sie auf unserer Homepageseite des NBRV

Benennung geschulte Schutzbeauftragte
Wir haben Frau Tanja Schmidt zur Schutzbeauftragten und Prävention sexualisierter Gewalt benannt. Sie wurde in Stuttgart beim WSJ zur Schutzbeauftragten ausgebildet und ist Ansprechpartnerin für alle Fragen, bei Verdacht auf Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt und sonstigen Anliegen im Bereich Schutz und Prävention im Nordbadischen Ringerverband. Egal ob Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainer, Betreuer oder ehrenamtliche – jeder kann sich vertrauensvoll an unsere Ansprechpartnerin wenden. Jedes Gespräch, Anfrage oder Beschwerde geht nur auf Wunsch des Betroffenen an die Öffentlichkeit. Niemand muss befürchten zu „petzen“ oder „öffentlich angeprangert“ zu werden, alles wird vertraulich behandelt.

Auch unseren Vereinen steht unsere Schutzbeauftragte mit Rat und Tat zur Seite.

Trainer
Alle Trainer, die für den nordbadischen Ringerverband arbeiten, sind verpflichtet ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Hierin darf kein Eintrag bezüglich sexuellen Missbrauchs oder andere Straftaten bezüglich Kindeswohlgefährdung vorhanden sein.

Ohne ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis kann kein Trainer im Nordbadischen Ringerverband tätig sein.

Alle im Verband tätigen Trainer werden im Bereich Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt geschult und aufgeklärt:

  • „was ist in Ordnung“
  • „was geht gar nicht“
  • „kann ich noch einen normalen Umgang mit den Sportlern und Sportlerinnen haben, oder muss ich bei jeder Berührung Angst haben?“
  • „Wie kann ich mich als Trainer/Betreuer vor falschen Beschuldigungen schützen“?

Aufklärungsarbeit Kinder und Jugendliche /Botschaften für Sportlerinnen und Sportler / bei Lehrgängen oder sonstigen Maßnahmen

  • Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung: „Du hast das Recht selbst zu bestimmen, wer dich wann, wie und wo anfasst – dies gilt auch für das Training“!
  • Vertrau deinen Gefühlen: „Du hast das Recht, etwas als unangenehm, beängstigend, komisch oder seltsam zu erleben, auch wenn ein Erwachsener sagt das sei Unsinn“!
  • „Keiner hat das Recht, dich gegen Deinen Willen zu berühren, auch nicht deine Trainer oder Betreuer“!
  • „Du darfst auch bei Erwachsenen NEIN sagen. Erwachsene haben kein Recht auf Gewalt und dürfen dich nicht stumm vor Angst machen“!
  • „Gute Geheimnisse machen Spaß, schlechte Geheimnisse sind mit schrecklichen, angstmachenden Gefühlen verbunden – über diese musst und darfst du sprechen! Du musst und sollst mit keinem Erwachsenen Geheimnisse haben“!
  • „Du darfst dir Hilfe suchen, solange bis du sie findest. Wenn du mich um Hilfe bittest, werde ich dir helfen“!
  • „Auch Erwachsene machen Fehler. Trainer und Trainerinnen entschuldigen sich dann bei Kindern und Jugendlichen“!

 

Unser Konzept:

  • Wir untersuchen wo liegen besondere Risiken bei uns im Verband. Es werden zur Verminderung der Risikofaktoren klare Regeln aufgestellt: Polizeiliches Führungszeugnis, Ehrenkodex, Aufklärung Trainer und Kinder/Jugendliche, Präventionsarbeit, Trainerschulungen, Elternarbeit.
  • Wir betrachten unsere baulichen Gegebenheiten der Trainingsstätten: Alle Trainingsstätten sind jederzeit von jedermann gut einsehbar und zu jederzeit zugänglich. Es gibt keine eins-zu-eins-Situationen in abgeschlossenen Räumen zwischen Trainer und Sportler
  • Wie sind unsere Verbandsstrukturen: Der NBRV bezieht nach außen klar sichtbar und eindeutig Stellung gegen sexualisierte Gewalt im Sport und arbeitet aktiv an der Prävention mit Trainern, Kinder, Jugendlichen und Eltern.
  • Wie ist unsere Personalsituation: Jeder im Verband Tätige muss sich dem erstellten Ehrenkodex anschließen, sonst ist keine Mitarbeit in unserem Verband möglich. Jeder verpflichtet sich zur Aufmerksamkeit und zum Ansprechen verdächtiger Situationen unabhängig von irgendwelchen persönlichen Meinungen.
  • Null-Toleranz-Grenze bei Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt
  • Wir versuchen in einem immer weiterlaufenden Prozess weitere Risiken zu minimieren.
  • Wir schaffen klare Achtsamkeitsstrukturen zur Abschreckung potentieller Täter
  • Unsere ausgebildete Schutzbeauftragte Frau Tanja Schmidt ist Ansprechpartnerin für alles im Bereich Schutz für Kinder vor sexualisierter Gewalt im Sport und für Prävention. Alle Anfragen werden vertraulich behandelt und bei Notwendigkeit werden nötige Schritte eingeleitet und bei Bedarf Fachberatungsstellen hinzugezogen.

Wer sind die Täter
Oft geht es den Tätern nicht um sexuelle Befriedigung ihrer Bedürfnisse, sondern um Machtausübung und Machtmissbrauch. Es sind sogar nicht einmal alle Täter pädophil veranlagt, jedoch finden sie in Kindern die leicht zu manipulieren und zu beherrschen sind leichte Opfer für ihre kranken Phantasien. Mit Erwachsenen wäre dies nicht so leicht zu bewerkstelligen.

Meist planen die Täter ihr Vorgehen von langer Hand, erschleichen sich das Vertrauen in den Verbänden und Vereinen, machen sich überall beliebt, übernehmen Aufgaben die sonst keiner gerne tut bis sie in sämtlichen Bereichen unersetzlich sind und ihnen grenzenloses Vertrauen entgegengebracht wird. Dann schlagen sie langsam und erbarmungslos zu: Vorsichtig wird bei potentiellen Opferkindern einmal abgeklopft, wer scheinbar das leichteste Opfer sein könnte. Wer sich schon bei einer kleinen Grenzüberschreitung wehrt fällt aus seinem Raster. So tastet er sich Schritt für Schritt vor, bis er das Kind/die Kinder gefunden hat, die sich leicht einschüchtern und bedrohen lassen und er sich sicher ist, dass sie den Mund halten werden. Durch die große, fein säuberlich aufgebaute Beliebtheit hat der Täter freie Bahn. Selbst bei Auffälligkeiten und verdächtigen Handlungen, wird sich kaum einer getrauen, diese zu äußern.

Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass Frauen ebenfalls Täterinnen sein können.

Was Sie tun können

  • Bleiben sie Aufmerksam, ohne jedem misstrauisch entgegen zu kommen!
  • Bei einem Verdacht bewahren Sie Ruhe, überhastetes Eingreifen hilft niemandem.
  • Konfrontieren Sie verdächtige Personen NICHT mit Ihrem Verdacht.
  • Vertrauen sie auf ihr Gefühl und ihren gesunden Menschenverstand!
  • Geben Sie keine Informationen an unbeteiligte Dritte weiter, bis der Verdacht bestätigt bzw. aufgeklärt ist.
  • Sie können ein vertrauliches Gespräch mit einer anderen Betreuungsperson innerhalb des Verbandes führen, ob ähnliche Beobachtungen gemacht wurden.
  • Suchen sie Hilfe, wenn sich Kinder und Jugendliche hilfesuchend an sie wenden!
  • Konfrontieren Sie das Kind/den Jugendlichen nicht vorschnell mit Vermutungen – wägen Sie dies sorgsam mit Fachleuten ab
  • Informieren Sie den Vorstand des Verbandes.
  • Führen Sie keine eigenen Ermittlungen durch.
  • Dokumentieren Sie alle Beobachtungen und Gespräche, die Ihren Verdacht betreffen
  • Wenden sie sich an uns, wir haben auch männliche Ansprechpartner in unserem Verband!

 


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